Was macht eigentlich ein Opferanwalt?

Eingetragen von Rechtsanwalt Roland Weber MBE am 05. Feb 2010 zum Thema Opfervertretung

Im strafrechtlichen Bereich kann sich der Rechtsanwalt einerseits als Strafverteidiger betätigen, andererseits kann er sich um das Opfer oder dessen Angehörige kümmern. Im zweiten Fall wird er zuweilen als Opferanwalt bezeichnet. Dies ist aber keine offizielle Bezeichnung und auch kein offizieller Titel.

Die Arbeit des Opferanwalts zeichnet sich dadurch aus, dass er sämtliche Belange des Opfers im Blick haben soll. Diese sind häufig viel umfassender als das Strafverfahren gegen den Täter. Das ergibt sich aus der Natur der Sache. Ein Opfer eines schweren Sexualdelikts hat verständlicherweise andere Probleme als ein Opfer eines einfachen Taschendiebstahls. Für den Opferanwalt gilt es daher zunächst im Gespräch mit dem Geschädigten heraus zu finden, in welchem Lebensbereich die Schädigung erfolgt ist und wie die Folgen für das Opfer aussehen. Sodann ist zu klären, ob der Täter bereits ermittelt werden konnte. Im Gegensatz zum Betroffenen hat der Opferanwalt unter anderem das Recht, die Ermittlungsakten einsehen und kopieren zu können. So kann er das Opfer über den Verlauf der Arbeit der Polizei und des Staatsanwaltes informieren. Aus der Akte ergibt sich aber beispielsweise auch, ob die Polizei schon alle wichtigen Zeugen und Beweismittel kennt. Nicht selten kann das Opfer nach Durchsicht der Akte selbst noch etwas Wichtiges beisteuern, was sonst nicht hätte berücksichtigt werden können.

Sollte der Staatsanwalt dann Anklage gegen den Täter erheben, hat der Opferanwalt die Möglichkeit, den Geschädigten auf die Verhandlung vorzubereiten. Er kann ihm den Ablauf einer Gerichtsverhandlung erklären und ihm die Aufgaben und Befugnisse der Prozessbeteiligten näher bringen. Darüber nimmt er dem Opfer die Angst, sich in der Gerichtsverhandlung einem mit allen Wassern gewaschenen Verteidiger gegenüber zu sehen, der einem jedes Wort im Mund verdreht.

Bei vielen Delikten kann das Opfer in der Gerichtsverhandlung dann als Nebenkläger auftreten und sich durch seinen Opferanwalt vertreten lassen. Das erspart ihm im Regelfall zwar nicht die Zeugenaussage, eröffnet aber weitere Möglichkeiten, sich aus der passiven Opferrolle zu befreien. Als Nebenkläger kann das Opfer (meist durch den Opferanwalt) nämlich selbst Fragen stellen oder beantragen, weitere Zeugen zu hören. Auch können Fragen beanstandet werden und hat der Nebenkläger das Recht auch dann der Gerichtsverhandlung beiwohnen zu können, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Schließlich besteht die Möglichkeit, in der Strafverhandlung (ebenfalls meist durch den Opferanwalt) Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den Täter geltend zu machen.

Nach der Gerichtsverhandlung informiert der Opferanwalt seinen Mandanten nicht nur über den Ausgang des Verfahrens, sondern auch darüber, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen oder wurden und wie es dann weitergeht. Nicht selten ziehen sich Strafverfahren über lange Zeiträume, mitunter dauert es Jahre, bis ein Fall vollständig abgeschlossen ist.

Daneben hat der Opferanwalt regelmäßig die weiteren Ansprüche des Geschädigten zu beachten. Diese sind vielfältiger Art. Es handelt sich dabei nicht nur um die Ansprüche gegenüber dem Täter, sondern beispielsweise auch um Ansprüche gegenüber Versicherern, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Versorgungsämtern und anderen Einrichtungen.

Die Arbeit des Opferanwalts ist daher eine komplexe Angelegenheit, die mit wenigen Worten nur schwer zu beschreiben ist.

Der Verfasser des Artikels hat sich auf diesen Aufgabenbereich spezialisiert und wird regelmäßig gefragt, worin seine Arbeit besteht. 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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