In einem aktuellen Fall hatte das Berliner Kammergericht (vgl. KG vom 08.02.2020, Az: 3 Ws (B) 11/20) zu entscheiden, ob dem Betroffenen ein Verstoß gegen § 38 Abs. 1 StVO zu machen ist, da er einem Fahrzeug mit Sonderrechten (Blaulicht und Martinshorn) nicht sofort „freie Bahn gemacht“ hatte.
Zum 28.04.2020 ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, mit der insbesondere erhebliche Verschärfungen der Rechtsfolgen im Bußgeldkatalog einhergingen. So wurden die Grenzwerte für die Anordnung eines Regelfahrverbotes deutlich herabgesetzt.
In verschiedenen aktuellen Fällen hatten Gerichte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung von elektronischen Geräten beim Fahren verboten ist und ein Bußgeld nach sich zieht.
In einem aktuellen Fall hatte ein Landgericht (vgl. LG Dresden vom 27.03.2020, Az: 16 Qs 14/20) zu entscheiden, ob eine Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss ebenfalls zu einem Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist führen kann.
In diesen ungewöhnlichen Zeiten der derzeitigen Corona-Pandemie stellt sich z.B. die Frage, ob man beim Autofahren einen sogenannten Mund- und Nasenschutz tragen soll bzw. ob man ihn überhaupt tragen darf.
In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Oldenburg vom 29.10.18, Az: 1 Ss 173/18) zu entscheiden, ob ein Fahrmanöver als Überholvorgang und damit als Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet und damit schärfer bestraft werden kann.
In einem aktuellen Fall hatte in Berlin das Kammergericht (vgl. KG vom 20.12.19, (3) 161 Ss 134/19 (75/19)) zu entscheiden, ob eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen und damit schärfer bestraft werden kann.
In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. BAyObLG vom 19.08.2019, Az: 201 ObOWi 238/19) zu entscheiden, ob eine Messung der Dauer eines Rotlichtverstoßes mittels eines Smartphones zur Grundlage eines Bußgeldbescheides gemacht werden kann.
In einem aktuellen Fall hatte ein Amtsgericht (vgl. AG Hanau vom 29.04.2019, Az: 50 Owi 2255 Js 15960/18) zu entscheiden, ob auch durch eine Privatperson vorgenommene Geschwindigkeitsmessung als Grundlage für einen Bußgeldbescheid verwendet werden kann.
In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Hamm vom 13.05.2019, Az: 6 U 144/17) zu entscheiden, ob auch im Auto vorhandene Daten zur Beweisführung verwendet werden können.
In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Stuttgart vom 04.07.2019, Az: 4 RV28 Ss 103/19) zu entscheiden, ob bei einer Flucht vor der Polizei auch eine Bestrafung nach dem neuen § 315d StGB (verbotene Kraftfahrzeugrennen) erfolgen kann.
In einem aktuellen Fall hatte ein Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln vom 07.06.2019, Az: III-1 RBs 213/19) zu entscheiden, ob ein bei der Fahrt eingeschalteter Tempomat einen Fahrzeugführer vor einem Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung rettet, wenn dieser angibt, sich auf diesen verlassen zu haben.
In einem aktuellen Berliner Fall hatte letztlich nun das Kammergericht (vgl. KG vom 24.01.2019, Az: 3 Ws (B) 16/19) zu entscheiden, ob ein Bussondertreifen (Busspur) zu beachten war oder nicht.
In einem Berliner Fall hatte letztlich nun auch das Kammergericht (vgl. KG vom 15.04.2019, Az: 161 Ss 36/19) zu entscheiden, ob bei einer Alleinfahrt eines Rasers der neue § 315d StGB (Verbotenes Kraftfahrzeugrennen) Anwendung findet und damit eine höhere Bestrafung möglich wird.
Das Berliner Kammergericht hatte in einem Bußgeldverfahren (vom 31.01.2019, Az: 3 Ws (B) 42/19) aktuell die Frage zu klären, ob ein Schreibfehler im Bußgeldbescheid einen erheblichen Mangel darstellt.
Seit einiger Zeit gilt ja nun die Neuregelung des § 23 Abs. 1a StVO (früher Handyverstoß), was nunmehr als Verbot der Benutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr ausgestaltet ist.
Wenn bei einem KFZ nach dem Anhalten die Fahrertür geöffnet wird, ist dies immer mit Gefahren für den weiteren Verkehr verbunden, insbesondere für Radfahrer, mit denen es leider oft zu Zusammenstößen kommt.
Zwei Oberlandesgerichte mussten sich aktuell mit der Frage befassen, ob für das Elektroauto Ausnahmen gelten können.
Ein Oberlandesgericht musste sich aktuell mit der Frage befassen, welche Anforderungen an eine Unterschrift eines Richters zu stellen sind (vgl. OLG Braunschweig vom 13.11.2018, Az: 1 Ss 60/18).
Ein Oberlandesgericht musste sich aktuell mit der Frage befassen, welche Handlungen noch von dem in der StVO für die Frage der Haftung des Schädigers vom Gesetzgeber vorausgesetzten Begriff „beim Betrieb eines KFZ“ erfasst sind (vgl. OLG Hamm vom 24.08.18, Az 7 U 23/18).